Rechtsprechung
AG Aachen, 12.11.2010 - 111 C 362/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hauseigentümer ist zur Verhinderung von vom Hausdach rutschenden Schneelawinen bei einer Dachneigung von 45 Prozent nicht verpflichtet; Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers zur Verhinderung von vom Hausdach rutschenden Schneelawinen bei einer Dachneigung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Hauseigentümer ist zur Verhinderung von vom Hausdach rutschenden Schneelawinen bei einer Dachneigung von 45 Prozent nicht verpflichtet; Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers zur Verhinderung von vom Hausdach rutschenden Schneelawinen bei einer Dachneigung von ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 23413
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus AG Aachen, 12.11.2010 - 111 C 362/10
Dabei wird eine solche Gefahrenlage allerdings erst dann haftungsbegründend, wenn sich vorausschauend für einen sachkundig Urteilenden die erheblich nahe liegende Gefahr ergibt, dass überhaupt Rechtsgüter Dritter verletzt werden können (vgl. BGH NJW 2004, 1449 m.w.N.). - BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84
Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem …
Auszug aus AG Aachen, 12.11.2010 - 111 C 362/10
Eine Verkehrssicherungspflicht im Sinne einer allgemeinen Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen, beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen hat (BGH NJW 1986, 1865 ff. m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 18.03.1983 - 15 U 280/82
Auszug aus AG Aachen, 12.11.2010 - 111 C 362/10
Bei einer solchen Sachlage kommen Schutzmaßnahmen des Hauseigentümers grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn ausnahmsweise eine konkret ersichtliche, unmittelbar drohende Gefahr für Dritte besteht (…vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946 ff.). - OLG Köln, 26.03.1980 - 16 U 179/79
Privater Grundbesitz; Verkehrssicherungspflichten; Warnvorrichtungen; …
Auszug aus AG Aachen, 12.11.2010 - 111 C 362/10
Ob und inwieweit für einen Hauseigentümer der Abgang von Dachlawinen unter Berücksichtigung dieses Maßstabes eine Verantwortlichkeit erwächst, bestimmt sich nach den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere den konkreten Witterungsverhältnissen, der Beschaffenheit des Gebäudes, der Art und Dichte des Verkehrs und der örtlichen Gepflogenheiten (vgl. OLG Köln Versicherungsrecht 1980, 878 ff.).
- OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11
Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers hinsichtlich abgehender …
Hierzu zählen die konkreten Witterungsverhältnisse, die Beschaffenheit des Gebäudes, Art und Dichte des Verkehrs, Ortsüblichkeit und die örtlichen Gepflogenheiten, zumutbare Absicherungsmöglichkeiten sowie andere örtliche Gegebenheiten (vgl. etwa AG Aachen, BeckRS 2011, 23413; AG Düren, NJW-RR 1986, 191 f.). - AG Köln, 25.08.2011 - 130 C 65/11
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Hauseigentümer aufgrund eines durch eine …
Die Schadensersatzpflicht der Beklagten war jedoch gem. § 254 BGB um die Hälfte gemindert, da die Klägerin ein nicht unerhebliches Mitverschulden trifft (zum hälftigen Mitverschulden vgl. Urteil des Amtsgerichts Köln v. 12.08.2011, 123 C 82/11, Urteil des Landgerichts Magdeburg v. 10.11.2010, 5 O 833/10, Urteil des Amtsgerichts Bruchsal v. 23.11.2010, 3 C 81/10 und Urteil des Amtsgerichts Lemgo v. 08.07.2010, 16 C 12/10; andere Ansicht: ohne Mitverschulden: Thüringisches Oberlandesgericht NJW-RR 2009, 168 und mit einem 100 %igen Mitverschulden z. B. Amtsgericht Aachen, Urteil v. 08.12.2010, 111 C 362/10 und Urteil des Amtsgerichts Halle-Saale v. 25.11.2010, 93 C 1526/10, denen das Gericht nicht folgt).